Rechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin
 
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Wenn die Adresse des Gegners nicht ermittelt werden kann, gibt es die öffentliche Zustellung. 
Das heißt das, was zuzustellen ist, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und beim Gericht ausgehangen. Vor einigen Jahren mußte von meiner Kanzlei die öffentliche Zustellung einer Klage beantragt werden, weil die Adresse des Beklagten nicht zu ermitteln war. 
Antwort des Gerichts: „in der Sache ...../........ wird um Mitteilung gebeten, ob dort eine Anschrift des Beklagten bekannt ist." 
Das ist leider kein Witz, sondern Alltag am Amtsgericht Tempelhof - Kreuzberg in Berlin 5 C 458/04 
Die Richterin am Amtsgericht, die diese besondere Geistesleistung vollbrachte, heißt Raasch
 
 
   


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