Rechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin
 
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Bei Kündigung sofort Kündigungsschutzklage
Bei Entlassungen muss der Arbeitgeber einige Vorschriften des Kündigungsschutzes einhalten. Nicht jeder Arbeitnehmer kann jederzeit entlassen werden. Ihr ehemaliger Arbeitgeber muss nachweisen, dass er bei Ihrer Entlassung alles richtig gemacht hat. Wir müssen dies nur bestreiten. Hat Ihr Chef einen Fehler gemacht oder kann er nicht beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat, so ist das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst sondern wird fortgesetzt. Für die Zeit, in der Sie Ihre Arbeitskraft angeboten haben, ohne dass der Arbeitgeber von diesem Angebot Gebrauch gemacht hat, gerät dieser dann in Annahmeverzug. 

Wenn der Arbeitgeber in Annahmeverzug ist, dann bedeutet dies, dass er Ihr Gehalt so zahlen muss, als wenn Sie gearbeitet hätten, obwohl Sie nicht gearbeitet haben. 
Der Annahmeverzug ihres Arbeitgebers ist für Sie praktisch eine Art bezahlter Sonderurlaub. 
Eine Kündigungsschutzklage bedeutet nicht automatisch, dass Sie wieder an den Arbeitsplatz zurück kehren müssen, wenn Sie dies nicht wollen. Die Klage kann auch mit dem Ziel geführt werden festzustellen, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist, es Ihnen aber nicht zugemutet werden kann, weiter bei diesem Arbeitgeber zu arbeiten und Sie eine Abfindung erhalten.
Sie entscheiden, ob die Klage das Ziel verfolgt, den Arbeitsplatz zu erhalten oder Geld zu bekommen.
 
Bis zu 12 Monatsgehälter sind als Abfindung möglich.

Auch wenn Ihre Kündigung gerechtfertigt sein sollte, macht eine Klage durchaus Sinn. Denn da der Arbeitgeber beweisen muss, dass die Kündigung gerechtfertigt ist, ist das Prozessrisiko für diesen erheblich größer als für Sie. Dies führt dazu, dass viele Arbeitgeber auch in diesem Fall eine Abfindung anbieten. Sie bekommen dann also zusätzliches Geld, welches Sie in Ihrer jetzigen Situation auch gut gebrauchen können. 

Ein Prozess ist übrigens billiger als die meisten denken. 
Unter bestimmten vom Einzelfall abhängenden Umständen kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Das bedeutet dann, dass die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise vom Staat bezahlt werden. 

Die Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
 

Arbeitsrecht
 
 
 
 
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