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Mieterhöhung
Nach dem Berliner Mietspiegel ist jeder Wohnung ein Mietspiegelfach zugeordnet. Dieses enthält einen Oberwert, einen Mittelwert und einen Unterwert. Erhöhen darf der Vermieter nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Viele Vermieter behaupten, dies wäre der oberste Wert des entsprechenden Faches. Dies ist meistens falsch. Denn es gibt Wohnwerterhöhende und Wohnwertmindernde Merkmale. Durch das Vorhandensein oder nicht Vorhandensein dieser Merkmale in der einzelnen Wohnung kann genau bestimmt werden, welcher Betrag zwischen Ober- und Unterwert der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Diese liegt meistens unterhalb des
oberen Wertes des Mietspiegelfaches.
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