Rechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin
 
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Teure Modernisierung
Der Vermieter kann die Kosten einer Modernisierung grundsätzlich zu 11 % auf die Jahresmiete umlegen. Kosten, die sowieso für eine Instandsetzung entstanden wären, sind jedoch keine Modernisierungskosten.

Ein Beispiel der Vermieter setzt ein neues Fenster mit besserer Wärmedämmung ein. Dies kostet 4.000 Euro. Schon steigt Ihre Jahresmiete um 440 Euro. War Ihr altes Fenster jedoch beschädigt und die Reparatur hätte 3.000 Euro gekostet, so gehört nur die Differenz von 1.000 Euro zu den Modernisierungskosten. Ihre Miete steigt also nur um 110 Euro im Jahr.

Problematisch ist hier nur, dass Sie beweisen müssen, dass der Vermieter fiktive Instandhaltungskosten also im obigen Beispiel die 3.000 Euro für die Reparatur des alten Fensters gespart hat. 
Also: wenn der Vermieter eine Modernisierung ankündigt, sollten Sie unverzüglich damit beginnen, Beweise für den schlechten Zustand der zu modernisierenden Sache zu sammeln.
Ihr Vermieter wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht daran denken, die Instandhaltungskosten, welche ihm sowieso entstanden währen, von den Kosten der Modernisierung abzuziehen.

 
   


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