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Teure
Modernisierung
Der Vermieter kann die Kosten einer Modernisierung grundsätzlich zu 11 % auf die Jahresmiete umlegen. Kosten, die sowieso für eine Instandsetzung entstanden wären, sind jedoch keine Modernisierungskosten. Ein Beispiel der Vermieter setzt ein neues Fenster mit besserer Wärmedämmung ein. Dies kostet 4.000 Euro. Schon steigt Ihre Jahresmiete um 440 Euro. War Ihr altes Fenster jedoch beschädigt und die Reparatur hätte 3.000 Euro gekostet, so gehört nur die Differenz von 1.000 Euro zu den Modernisierungskosten. Ihre Miete steigt also nur um 110 Euro im Jahr. Problematisch ist hier nur, dass Sie
beweisen müssen, dass der Vermieter fiktive Instandhaltungskosten
also im obigen Beispiel die 3.000 Euro für die Reparatur des alten
Fensters gespart hat.
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