Rechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin
 
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Nachzahlung bei Betriebskostenabrechnung

Die meisten Betriebskostenabrechnungen sind fehlerhaft. Dies gilt besonders dann, wenn Ihr Vermieter kein Jurist ist. Nach dem Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter grundsätzlich 12 Monate Zeit über die Betriebskosten abzurechnen. Erst wenn er eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erstellt und Ihnen zugestellt hat, wird eine Nachzahlung fällig. Eine fehlerhafte Abrechnung erfüllt diese Anforderungen nicht. Sie haben nach Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben. Nach dem BGH muss man zwischen formal falschen und inhaltlich falschen Abrechnungen unterscheiden. Formal falsche Abrechnungen sind solche, bei denen der durchschnittliche Mieter ohne juristische Kenntnisse nicht nachvollziehen kann, warum wie viel zu zahlen ist. Inhaltlich falsche Abrechnungen, sind solche bei denen dies nachvollziehbar ist, der Vermieter aber einen Fehler gemacht hat.
Für formal falsche Abrechnungen gilt: Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Einwendung zu erheben, wenn die Frist des Vermieters zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung vorbei ist. Nachforderungen kann dieser dann in der korrigierten Abrechnung nicht mehr geltend machen. Sie können eventuell zu viel gezahlte Betriebskosten jedoch noch zurückfordern.

Hier ein Beispiel. Abgerechnet wird das Kalenderjahr 2003. Die Abrechnung wird am 01.07.2004 erstellt und Ihnen zugestellt. Nach dieser Abrechnung müssen Sie 400 Euro nachzahlen. Pech für Sie, wenn die Abrechnung ordnungsgemäß ist.
Aber Glück für Sie, wenn die Abrechnung formal falsch ist. Der Vermieter hat nur bis zum 31.12.2004 Zeit, die fehlerhafte Abrechnung durch eine neue fehlerfreie zu ersetzen. Seine Fehler hat der Vermieter nämlich grundsätzlich zu vertreten. Sie haben bis zum 01.07.2005 Zeit, dem Vermieter mitzuteilen, dass die Abrechnung falsch ist. Denn Sie haben die falsche Abrechnung ja erst am 01.07.2004 erhalten.

 

Teilen sie dem Vermieter beispielsweise am 01.01.2005 mit, dass die Abrechnung falsch ist und bestehen Sie auf einer neuen Abrechnung. 
Ergibt die neue Abrechnung, dass Sie statt 400 Euro sogar 500 Euro zahlen sollen, berufen Sie sich darauf, dass die Abrechnung verspätet erstellt wurde und zahlen nichts. Ergibt die neue Abrechnung ein Guthaben, können Sie dies noch fordern.
War die ursprüngliche Abrechnung nur inhaltlich falsch und ist der Betrag den Sie nach der neuen Abrechnung zu zahlen haben höher als der Betrag den Sie nach der ursprünglichen Abrechnung zu zahlen hatten Beispiel 500 Euro statt ursprünglich 400 Euro, so müssen Sie die ursprüngliche Nachforderung in unserem Beispiel 400 Euro zahlen. 
Ergibt die neue Abrechnung eine niedrigere Nachzahlung oder gar ein Guthaben, so gilt die neue korrekte Abrechnung. 
Ein Guthaben können Sie einfach mit der nächsten Miete aufrechnen. 

Natürlich können Sie auf Fehler der Betriebskostenabrechnung, deren Berichtigung zu einem Guthaben führen, auch früher hinweisen. Desto eher haben Sie Ihr Geld. 

Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie ihre Betriebskostenabrechnung auf Fehler überprüfen oder senden Sie ihre Abrechnung per E- Mail  zur Überprüfung ein 
 

 

   


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