Rechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin
 
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Schimmel nicht putzen Anwalt benachrichtigen

Es passiert immer wieder. Der Mieter entdeckt Schimmel und benachrichtigt den Vermieter in einem Telefonat ohne Zeugen. Die fleißige Hausfrau bewaffnet sich mit Chlorreiniger und nimmt mutig den Kampf gegen den Schimmel auf. Von Seiten des Vermieters geschieht nichts.

Nach 3 oder 4 vergeblichen Anrufen stellt der Mieter bis zur Beseitigung des Mangels die Zahlungen ein. Jetzt reagiert der Vermieter, jedoch nicht durch Mängelbeseitigung sondern mit der fristlosen Kündigung. Diese wird dem Mieter zusammen mit der Räumungs- und Zahlungsklage vom Gericht zugestellt.

Erst jetzt schaltet der Mieter einen Anwalt ein.

Vor Gericht erklärt der Vermieter: „Schimmel?????? Davon weiß ich nichts. Warum haben Sie mich nicht informiert?“

Der Richter kann bei einer Ortsbesichtigung keinen Schimmel feststellen. Der Prozess ist verloren. Nachdem der Mieter alles falsch gemacht hat, was Mensch nur falsch machen kann, kann sich der Anwalt nur noch um Schadenbegrenzung bemühen.

Selbstverständlich musste der Mieter zunächst seinen Vermieter benachrichtigen. Theoretisch reicht auch das Telefonat. Dies setzt jedoch einen ehrlichen Vermieter voraus. Dieser ist ungefähr so häufig, wie 6 richtige im Lotto.

Einschreiben mit Rückschein ist besser. Wird dann noch eine Kopie der Mängelmeldung gemacht und werden 2 oder 3 Zeugen hinzugezogen, welche bestätigen, dass die Mängelanzeige und nicht etwa ein leeres Blatt Papier in den Umschlag getan wurde, ist der Mieter auf der sicheren Seite. Er kann den Zugang der Mängelanzeige beim Vermieter beweisen.

Es hat nämlich schon Vermieter gegeben, die behaupteten nur ein leeres Blatt erhalten zu haben.

Versuchen Sie auf keinen Fall, den Schimmel mit Reinigungsmitteln zu entfernen. Zwar kommt der so entfernte Schimmel wieder, jedoch meistens erst 1 oder 2 Tage nach der Ortsbesichtigung. Sie können das betroffene Zimmer abschließen um eine Gefährdung von im Haushalt lebenden Kindern zu vermeiden. Es ist nicht schlimm, wenn der Raum bis zur Beweisaufnahme einstaubt und dreckig aussieht. Vernichten Sie jedoch die zu sichernden Beweise, so ist alles verloren.

Benachrichtigen Sie einen Anwalt. Dieser sorgt dann für die Beweissicherung. Nach abgeschlossener Beweisaufnahme können Sie immer noch putzen, aber nicht vorher.

Der Gedanke bis zur Mängelbeseitigung keine Miete mehr zu zahlen, ist im Grundsatz richtig. Wir Juristen nennen dies Zurückbehaltungsrecht.

Bei der Anwendung des Zurückbehaltungsrechts sind jedoch Formalitäten zu beachten, die der Laie nicht kennt. Machen Sie dies nie ohne anwaltliche Hilfe. 

 

 
   

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