Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

 

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Strafrecht











 Was tun, wenn Sie oder einer Ihrer Bekannten wegen einer Straftat verdächtigt werden?

Als erstes Ruhe bewahren und die Aussage verweigern!
Dann Ihren Anwalt informieren. Ihr Anwalt wird dann Akteneinsicht nehmen und anschließend mit Ihnen besprechen, ob Sie eine Aussage machen und wenn ja, was Sie aussagen.

Übrigens auch wenn Sie nicht selbst verdächtigt werden, sondern nur als Zeuge aussagen sollen, gilt: gegenüber der Polizei muss niemand aussagen. 
Nur wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vorgeladen werden, müssen sie aussagen, wenn Sie kein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Vor der Staatsanwaltschaft können Sie grundsätzlich lügen, “dass sich die Balken biegen". Denn eine Falschaussage ist nur dann strafbar, wenn sie vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle falsch aussagen.*
Die Staatsanwaltschaft ist keine solche Stelle und eine Pflicht jemand beim staatlichen Repressionsapparat zu denunzieren, gibt es nur in ganz seltenen Ausnahmefällen.

Strafvereitelung ist nicht strafbar, wenn man dadurch zugleich die eigene Bestrafung verhindern will, oder die Tat zugunsten von Angehörigen begeht.

 

 

*Zunächst einmal sei den Angehörigen von Benno Ohnesorg, Halim Dener, Dennis J. und aller anderen von der Polizei ermordeten mein herzlichstes Beileid und meine aufrichtige Anteilnahme ausgedrückt
Ein Anwalt sollte klar stellen, auf welcher Seite er steht. Bei Ausübung eines Mandats, steht er immer auf der Seite seines Mandanten. Aber auch vor Annahme des Mandats ist die Distanz nicht zu allen Seiten gleich groß. Wenn etwa knüppelnde Polizeibeamte einen Castor Transport gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen, den Bau einer Autobahn durchs
Naturschutzgebiet absichern, Jagd auf militante Umwelt- oder Tierschützer machen u.s.w., dann sollte jeder klar Stellung beziehen, ob er auf der Seite des staatlichen Repressionsapparates und seiner Handlanger oder auf der Seite der Opfer steht. Dies gilt erst recht für uns Anwälte. 

 

Nur wer einen Fall nicht nur als Job ansieht, bei dem es gilt mit möglichst wenig Arbeitsaufwand an das Honorar zu kommen, sondern 100% hinter seinen Mandanten steht, 
setzt sich auch für ihn ein und erzielt bestmögliche Ergebnisse. Dazu sind auch mal deutliche Worte erforderlich.

 

Dies passt nicht jedem, ist aber rechtmäßig. Besonders die vorstehende Aussage wurde extra von der Rechtsanwaltskammer Berlin überprüft. Dabei wurde die Beschwerde eines Lesers, dass meine Aussage die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erschwert, als unbegründet zurückgewiesen und festgestellt, dass auch die sehr deutliche Formulierung mit dem Standesrecht vereinbar ist. V AW 829.08 Denn es ist nicht unsere Aufgabe, dem staatlichen Repressionsapparate die Arbeit zu erleichtern, sondern diesen in seine Schranken zu verweisen, wenn dieser die Straftaten begeht, die er eigentlich aufklären sollte.