Rechtsanwalt Bernhard Müller |
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Freiheitsweg 23, 13407 Berlin |
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Was
tun, wenn Sie oder einer Ihrer Bekannten wegen einer Straftat verdächtigt werden? Als erstes Ruhe bewahren und die Aussage verweigern!
Übrigens auch wenn Sie nicht selbst verdächtigt werden,
sondern nur als Zeuge aussagen sollen, gilt: gegenüber der Polizei muss
niemand aussagen. Vor der Staatsanwaltschaft können Sie grundsätzlich
lügen, “dass sich die Balken biegen". Denn eine Falschaussage ist nur
dann strafbar, wenn sie vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung
von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle falsch aussagen.* Strafvereitelung ist nicht strafbar, wenn man dadurch zugleich die eigene Bestrafung verhindern will, oder die Tat zugunsten von Angehörigen begeht. |
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*Zunächst einmal sei den Angehörigen von Benno
Ohnesorg, Halim Dener, Dennis J. und aller anderen von der Polizei ermordeten
mein herzlichstes Beileid und meine aufrichtige Anteilnahme ausgedrückt
Nur wer einen Fall nicht nur als Job ansieht, bei
dem es gilt mit möglichst wenig Arbeitsaufwand an das Honorar zu kommen,
sondern 100% hinter seinen Mandanten steht,
Dies passt nicht jedem, ist aber rechtmäßig. Besonders die vorstehende Aussage wurde extra von der Rechtsanwaltskammer Berlin überprüft. Dabei wurde die Beschwerde eines Lesers, dass meine Aussage die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erschwert, als unbegründet zurückgewiesen und festgestellt, dass auch die sehr deutliche Formulierung mit dem Standesrecht vereinbar ist. V AW 829.08 Denn es ist nicht unsere Aufgabe, dem staatlichen Repressionsapparate die Arbeit zu erleichtern, sondern diesen in seine Schranken zu verweisen, wenn dieser die Straftaten begeht, die er eigentlich aufklären sollte.
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