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Im
Erbrecht geht es darum, wer das Vermögen des verstorbenen bekommt. Hier
unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten
Erbfolge. Die gewillkürte Erbfolge wird durch das Testament oder den
Erbvertrag festgelegt. Die gesetzlichen Erben, die im Testament übergangen
wurden, haben oft Pflichtteilsansprüche. Wenn der Verstorbene vor seinem
Tod Vermögen verschenkt hat, um die Pflichtteilsberechtigten zu
benachteiligen, dann gibt es auch Pflichtteilsergänzungsansprüche. Diese
können sich nicht nur gegen die Erben sondern auch gegen den Beschenkten
richten. Viele versuchen durch sogenannte Strafklauseln im Berliner
Testament die Pflichtteilsberechtigten davon abzuhalten ihre Rechte
geltend zu machen. Wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter wissen wollen,
wie Sie trotzdem Ihre Rechte durchsetzen oder als Erblasser die
Pflichtteilsklausel so formulieren können, dass diese Gefahr weitgehend
vermieden wird, dann wenden Sie sich an Rechtsanwalt Bernhard Müller.
Ebenso können Sie sich an Rechtsanwalt Bernhard Müller wenden, wenn Sie
nach Eintritt des Erbfalls feststellen müssen, dass der liebe Erbonkel
nur Schulden hinterlassen hat und der Zugriff der Gläubiger auf Ihr
Privatvermögen abgewehrt werden muss.
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