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Im Erbrecht geht es darum, wer das Vermögen des verstorbenen bekommt. Hier unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge. Die gewillkürte Erbfolge wird durch das Testament oder den Erbvertrag festgelegt. Die gesetzlichen Erben, die im Testament übergangen wurden, haben oft Pflichtteilsansprüche. Wenn der Verstorbene vor seinem Tod Vermögen verschenkt hat, um die Pflichtteilsberechtigten zu benachteiligen, dann gibt es auch Pflichtteilsergänzungsansprüche. Diese können sich nicht nur gegen die Erben sondern auch gegen den Beschenkten richten. Viele versuchen durch sogenannte Strafklauseln im Berliner Testament die Pflichtteilsberechtigten davon abzuhalten ihre Rechte geltend zu machen. Wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter wissen wollen, wie Sie trotzdem Ihre Rechte durchsetzen oder als Erblasser die Pflichtteilsklausel so formulieren können, dass diese Gefahr weitgehend vermieden wird, dann wenden Sie sich an Rechtsanwalt Bernhard Müller. Ebenso können Sie sich an Rechtsanwalt Bernhard Müller wenden, wenn Sie nach Eintritt des Erbfalls feststellen müssen, dass der liebe Erbonkel nur Schulden hinterlassen hat und der Zugriff der Gläubiger auf Ihr Privatvermögen abgewehrt werden muss. |
Wenn das Erbe überschuldet ist | ||
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