Rechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin
 
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Achtung wer erbt der erbt auch die Schulden des Toten!

Wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen vererbt hat, sollten Sie das Erbe ausschlagen. Dies können Sie zu Protokoll des Gerichts machen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Toten. Sie haben 6 Wochen Zeit und die Frist beginnt, wenn Sie vom Tot des Erblassers erfahren.
Wenn Sie die Frist versäumt haben, ist trotzdem noch nicht alles verloren. Oft gibt es noch andere Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Gläubiger des Toten nicht Ihr ganzes Vermögen erhalten. 
Hierfür ist jedoch eine ausführliche Beratung bei Ihrem Anwalt erforderlich.

Einen Termin können Sie unter 030 / 49870761 vereinbaren.

 Erbrecht
   
 
   


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