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Achtung wer erbt der erbt auch die Schulden des Toten! Wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen vererbt hat, sollten
Sie das Erbe ausschlagen. Dies können Sie zu Protokoll des Gerichts
machen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Toten.
Sie haben 6 Wochen Zeit und die Frist beginnt, wenn Sie vom Tot des Erblassers
erfahren.
Einen Termin können Sie unter 030 / 49870761 vereinbaren. |
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