Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

 


 


 

Die Mehrwertsteuer muss der Rechtsanwalt nach dem Gesetz seinem Mandanten abnehmen, ohne ihm dafür eine Gegenleistung zu geben. Aber auch der Anwalt hat nichts davon. Er muss diese nämlich an den Staat weiter leiten und bekommt dafür genauso wie sein Mandant nichts. Bisher waren es 16 % um die der Anwalt seine Rechnung verteuern musste, ohne seinem Mandanten dafür eine Leistung geben zu dürfen. Seit dem 01.01.2007 sind es 19 %.

Wenn Ihnen dies genauso wenig gefällt wie mir, können Sie den Parteien der großen Koalition ( CDU/CSU und SPD ) hierfür bei der nächsten Wahl einen Denkzettel geben.

 


 

 

 

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