Rechtsanwalt Bernhard Müller | ||
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin | ||
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Bisher war die Vergütung des Rechtsanwalts im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dies führte dazu, dass der Anwalt zwar genau wusste, was er berechnen kann, der Mandant jedoch meistens überrascht war, wenn er die Rechnung bekam. Seit dem 01.07.2006 muss der Anwalt dem Mandanten vorher in einer Honorarvereinbarung erklären, was dieser wofür zu zahlen hat. Das Honorar setzt sich aus 3 Komponenten zusammen. Diese sind die Gebühren , die Auslagen und die Mehrwertsteuer . Auf das Honorar kann ein Vorschuss verlangt werden. Ist das Honorar höher als der Vorschuss, ist die Differenz nachzuzahlen. Ist der Vorschuss höher als das Honorar, bekommt der Mandant die Differenz nach Beendigung des Mandats zurück. Zahlt der Gegner zum Beispiel nach einem gewonnenen Prozess das Honorar des Anwalts, so bekommt der Mandant den Vorschuss zurück. Den Vorschuss muss nicht bezahlen, wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die eine Deckungszusage erteilt oder wer einen Beratungsschein vorlegt. Beratungsscheine werden auf Antrag vom Amtsgericht des Wohnortes an Menschen ausgegeben, die nicht genügend Geld haben, um einen Anwalt zu bezahlen. Ein Beratungsschein hat die Wirkung, dass der Staat das Anwaltshonorar bezahlt und die Tätigkeit des Anwalts deshalb für den Mandanten kostenlos ist. |
Typische Anwaltskosten | ||
in verschiedenen Fällen | ||
außergerichtliche
Vertretung in Zivilsachen
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Zivilprozess mit streitigem Urteil 1. Instanz | ||
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