Schwerpunkte sind Teilgebiete des Rechts, in denen der
Anwalt entweder den größten Teil seiner Fälle hat, oder für die
er sich besonders interessiert. Früher wurden diese in
Tätigkeitsschwerpunkte und Interessenschwerpunkte aufgeteilt und waren
auf maximal 5 beschränkt.
Als Tätigkeitsschwerpunkte wurden maximal 3 Rechtsgebiete
bezeichnet, in denen ein Rechtsanwalt seit mindestens 2 Jahren tätig ist.
Interessenschwerpunkte waren alle Schwerpunkte, die keine
Tätigkeitsschwerpunkte sind. Im Zuge der Änderung des §
7 Berufsordnung wurde die Beschränkung auf 5 Schwerpunkte und die
Unterteilung in Tätigkeitsschwerpunkte und Interessenschwerpunkte
aufgehoben. Im Sinne des § 7 alter Fassung sind
Strafrecht, Mietrecht und Erbrecht meine Tätigkeitsschwerpunkte.
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