Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

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Honorarvereinbarung

Gebühren

Honorarvereinbarung Zivilrecht  

Honorarvereinbarung Strafrecht

Honorarvereinbarung öffentliches Recht


Im Strafrecht sind vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum 01. Prozesstag vor dem Amtsgericht grundsätzlich 970,00 Euro zu zahlen.
Dauert die Verhandlung länger, so kommen für jeden weiteren Verhandlungstag 330,00 Euro hinzu.

Bei einem Prozess, der in erster Instanz vor dem Landgericht geführt wird, sind vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum 1. Verhandlungstag grundsätzlich 1.050,00 Euro zu zahlen.
Dauert die Verhandlung länger, so kommen für jeden weiteren Verhandlungstag 380,00 Euro hinzu.

Von diesen Beträgen kann im Einzelfall abgewichen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mandant in Untersuchungshaft sitzt, oder ein Termin mehr als 5 Stunden dauert.

 
 
 
  
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