Rechtsanwalt Bernhard Müller | ||
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin | ||
Honorarvereinbarung
Honorarvereinbarung Zivilrecht |
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Im Strafrecht sind vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis
zum 01. Prozesstag vor dem Amtsgericht grundsätzlich 970,00 Euro zu
zahlen. Bei einem Prozess, der in erster Instanz vor dem Landgericht
geführt wird, sind vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum 1.
Verhandlungstag grundsätzlich 1.050,00 Euro zu zahlen. Von diesen Beträgen kann im Einzelfall abgewichen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mandant in Untersuchungshaft sitzt, oder ein Termin mehr als 5 Stunden dauert. |
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