Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

 



 

 

Mit den Gebühren werden die Kosten des Anwaltsbüros beglichen, die sich nicht einem einzelnem Mandat zuordnen lassen.

Hierzu ein Beispiel:

Der Gesetzgeber ändert ständig seine Gesetze. Daher muss der Anwalt sich regelmäßig neue Gesetzbücher kaufen. Dies wird von den Gebühren bezahlt.

Man unterscheidet zwischen Festgebühren und Rahmengebühren. Die Festgebühren sind bei allen Rechtsanwälten gleich.

Bei den Rahmengebühren ist die Mittelgebühr vereinbart, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt. Im Einzelfall kann die Gebühr bis auf die Höchstgebühr erhöht oder auf die Mindestgebühr gesenkt werden, wenn die Umstände des Einzelfalls hierfür Anlass geben.

Bei den Rahmengebühren mag es Anwälte geben, die weniger als die Mittelgebühr verlangen. Dies geht jedoch meist auf Kosten der Qualität. So kann man zum Beispiel zu Gebühren unterhalb der Mittelgebühr arbeiten, wenn man darauf verzichtet, seine Fachliteratur regelmäßig zu erneuern. Dem Mandanten nutzt es jedoch nichts, wenn er erfährt, wie sein Fall vor 20 Jahren gelöst worden wäre.

Die Rahmengebühren werden in Betragsrahmengebühren und Rahmengebühren nach dem Streitwert unterteilt.

Es gibt im wesentlichen 3 Rechtsgebiete das Zivilrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht.

Jedes Rechtsgebiet hat seine eigene Gebührenstruktur. Der Mieter, der seine Betriebskostenabrechnung nachprüfen lassen will, interessiert sich grundsätzlich nicht dafür, wie sich beispielsweise die Gebühren des Strafverteidigers im Mordprozess berechnen. Deshalb gibt es

die  Honorarvereinbarung für das Zivilrecht,

die Honorarvereinbarung für das Strafrecht und

die Honorarvereinbarung für das öffentliche Recht.

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