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In Bußgeldsachen werden
hauptsächlich Betragsrahmengebühren genommen, deren Höhe sich danach richtet, wie hoch
das drohende Bußgeld ist. Bei einem Freispruch zahlt der Staat die
Anwaltsvergütung. In allen anderen Fällen gilt:
Bei Fußgängern und Radfahrern,
die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, oder die Leistungen
nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bekommen wird die Mindestgebühr
berechnet, wenn keine Beiordnung erfolgt.
Erfolgt bei den vorgenannten
Personen eine Beiordnung, wird die Gebühr aus der Staatskasse gezahlt,
der Mandant muss nichts bezahlen.
Wird dem Beschuldigten
vorgeworfen bei Begehung der Ordnungswidrigkeit ein Fahrzeug mit
Verbrennungsmotor benutzt zu haben, so wird, wenn keine Beiordnung
erfolgt, die Höchstgebühr und im Fall der Beiordnung die Differenz
zwischen der Höchstgebühr und der Gebühr des beigeordneten Anwalts aus
der Staatskasse berechnet.
In allen anderen Fällen gilt,
erfolgt keine Beiordnung wird die Gebühr eines Wahlverteidigers
berechnet. Dies ist die Mittelgebühr, wenn sich aus dem nachfolgenden
keine höhere Gebühr ergibt. Im Falle der Beiordnung wird die Differenz
zwischen den Gebühren des Wahlverteidigers und den Gebühren die der
beigeordnete Anwalt aus der Staatskasse erhält, berechnet.
Gebühr |
des Wahlverteidigers |
des beigeordneten Verteidigers aus der Staatskasse |
Grundgebühr Gebührenrahmen |
30,00 - 170,00 Euro |
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Mittelgebühr |
100,00 Euro |
80,00 Euro |
Bei Einziehung und verwandten Maßnahmen entsteht pro
Verfahrensabschnitt eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach dem
Streitwert von |
1,0 Gebühren |
1,0 Gebühren |
Verfahren
vor der Verwaltungsbehörde |
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße weniger als 40,00
Euro Gebührenrahmen |
20,00 - 110,00 Euro |
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Mittelgebühr |
65,00 Euro |
52,00 Euro |
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt sich
zusätzliche Festgebühr |
65,00 Euro |
52,00 Euro |
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in
einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von weniger
als 40,00 Euro droht. Gebührenrahmen |
20,00 - 110,00 Euro |
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Mittelgebühr |
65,00 Euro |
52,00 Euro |
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden |
87,50 Euro |
52,00 Euro |
Termin dauert länger als 8 Stunden |
110,00 Euro |
52,00 Euro |
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße 40,00 Euro -
5.000 Euro Gebührenrahmen |
30,00 - 290,00 Euro |
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Mittelgebühr |
160,00 Euro |
128,00 Euro |
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt sich
zusätzliche Festgebühr |
160,00 Euro |
128,00 Euro |
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in
einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von 40,00
Euro - 5.000 Euro droht. Gebührenrahmen |
30,00 - 290,00 Euro |
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Mittelgebühr |
160,00 Euro |
128,00 Euro |
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden |
225,00 Euro |
128,00 Euro |
Termin dauert länger als 8 Stunden |
290,00 Euro |
128,00 Euro |
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße mehr als 5.000
Euro Gebührenrahmen |
40,00 - 300,00 Euro |
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Mittelgebühr |
170,00 Euro |
136,00 Euro |
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt sich
zusätzliche Festgebühr |
170,00 Euro |
136,00 Euro |
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in
einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von mehr als
5.000 Euro droht. Gebührenrahmen |
40,00 - 300,00 Euro |
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Mittelgebühr |
170,00 Euro |
136,00 Euro |
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden |
235,00 Euro |
136,00 Euro |
Termin dauert länger als 8 Stunden |
300,00 Euro |
136,00 Euro |
Verfahren
vor dem Amtsgericht |
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße weniger als 40,00
Euro Gebührenrahmen |
20,00 - 110,00 Euro |
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Mittelgebühr |
65,00 Euro |
52,00 Euro |
Hauptverhandlung wird entbehrlich zusätzliche
Festgebühr |
65,00 Euro |
52,00 Euro |
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in
einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von weniger
als 40,00 Euro droht. Gebührenrahmen |
20,00 - 240,00 Euro |
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Mittelgebühr |
130,00 Euro |
104,00 Euro |
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden |
185,00 Euro |
104,00 Euro |
Termin dauert länger als 8 Stunden |
240,00 Euro |
104,00 Euro |
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße 40,00 Euro -
5.000 Euro Gebührenrahmen |
30,00 - 290,00 Euro |
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Mittelgebühr |
160,00 Euro |
128,00 Euro |
Hauptverhandlung wird entbehrlich zusätzliche
Festgebühr |
160,00 Euro |
128,00 Euro |
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in
einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von 40,00
Euro - 5.000 Euro droht. Gebührenrahmen |
40,00 - 470,00 Euro |
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Mittelgebühr |
255,00 Euro |
204,00 Euro |
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden |
362,50 Euro |
204,00 Euro |
Termin dauert länger als 8 Stunden |
470,00 Euro |
204,00 Euro |
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße mehr als 5.000
Euro Gebührenrahmen |
50,00 - 350,00 Euro |
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Mittelgebühr |
200,00 Euro |
160,00 Euro |
Hauptverhandlung wird entbehrlich zusätzliche
Festgebühr |
200,00 Euro |
160,00 Euro |
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in
einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von mehr als
5.000 Euro droht. Gebührenrahmen |
80 - 560 Euro |
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Mittelgebühr |
320,00 Euro |
256,00 Euro |
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden |
440 Euro |
256,00 Euro |
Termin dauert länger als 8 Stunden |
560 Euro |
256,00 Euro |
Verfahren
über die Rechtsbeschwerde |
Verfahrensgebühr
Gebührenrahmen |
80,00 - 560,00 Euro |
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Mittelgebühr |
320,00 Euro |
256,00 Euro |
Hauptverhandlung wird entbehrlich zusätzliche
Festgebühr |
320,00 Euro |
256,00 Euro |
Terminsgebühr Gebührenrahmen |
80,00 - 560,00 Euro |
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Mittelgebühr |
320,00 Euro |
256,00 Euro |
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden |
440,00 Euro |
256,00 Euro |
Termin dauert länger als 8 Stunden |
560,00 Euro |
256,00 Euro |
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