Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

 
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In Bußgeldsachen werden hauptsächlich Betragsrahmengebühren genommen, deren Höhe sich danach richtet, wie hoch das drohende Bußgeld ist. Bei einem Freispruch zahlt der Staat die Anwaltsvergütung. In allen anderen Fällen gilt:

Bei Fußgängern und Radfahrern, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, oder die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bekommen wird die Mindestgebühr berechnet, wenn keine Beiordnung erfolgt.

Erfolgt bei den vorgenannten Personen eine Beiordnung, wird die Gebühr aus der Staatskasse gezahlt, der Mandant muss nichts bezahlen.

Wird dem Beschuldigten vorgeworfen bei Begehung der Ordnungswidrigkeit ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor benutzt zu haben, so wird, wenn keine Beiordnung erfolgt, die Höchstgebühr und im Fall der Beiordnung die Differenz zwischen der Höchstgebühr und der Gebühr des beigeordneten Anwalts aus der Staatskasse berechnet.

In allen anderen Fällen gilt, erfolgt keine Beiordnung wird die Gebühr eines Wahlverteidigers berechnet. Dies ist die Mittelgebühr, wenn sich aus dem nachfolgenden keine höhere Gebühr ergibt. Im Falle der Beiordnung wird die Differenz zwischen den Gebühren des Wahlverteidigers und den Gebühren die der beigeordnete Anwalt aus der Staatskasse erhält, berechnet.

Gebühr des Wahlverteidigers des beigeordneten Verteidigers aus der Staatskasse
Grundgebühr Gebührenrahmen 30,00 - 170,00 Euro  
Mittelgebühr 100,00 Euro 80,00 Euro
Bei Einziehung und verwandten Maßnahmen entsteht pro Verfahrensabschnitt eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach dem Streitwert von  1,0 Gebühren 1,0 Gebühren
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße weniger als 40,00 Euro Gebührenrahmen 20,00 - 110,00 Euro  
Mittelgebühr 65,00 Euro 52,00 Euro
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt sich zusätzliche Festgebühr 65,00 Euro 52,00 Euro
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von weniger als 40,00 Euro droht. Gebührenrahmen 20,00 - 110,00 Euro  
Mittelgebühr 65,00 Euro 52,00 Euro
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden 87,50 Euro 52,00 Euro
Termin dauert länger als 8 Stunden 110,00 Euro 52,00 Euro
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße 40,00 Euro - 5.000 Euro Gebührenrahmen 30,00 - 290,00 Euro  
Mittelgebühr 160,00 Euro 128,00 Euro
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt sich zusätzliche Festgebühr 160,00 Euro 128,00 Euro
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von 40,00 Euro - 5.000 Euro droht. Gebührenrahmen 30,00 - 290,00 Euro  
Mittelgebühr 160,00 Euro 128,00 Euro
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden 225,00 Euro 128,00 Euro
Termin dauert länger als 8 Stunden 290,00 Euro 128,00 Euro
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße mehr als 5.000 Euro Gebührenrahmen 40,00 - 300,00 Euro  
Mittelgebühr 170,00 Euro 136,00 Euro
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt sich zusätzliche Festgebühr 170,00 Euro 136,00 Euro
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von mehr als 5.000 Euro droht. Gebührenrahmen 40,00 - 300,00 Euro  
Mittelgebühr 170,00 Euro 136,00 Euro
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden 235,00 Euro 136,00 Euro
Termin dauert länger als 8 Stunden 300,00 Euro 136,00 Euro
Verfahren vor dem Amtsgericht
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße weniger als 40,00 Euro Gebührenrahmen 20,00 - 110,00 Euro  
Mittelgebühr 65,00 Euro 52,00 Euro
Hauptverhandlung wird entbehrlich zusätzliche Festgebühr 65,00 Euro 52,00 Euro
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von weniger als 40,00 Euro droht. Gebührenrahmen 20,00 - 240,00 Euro  
Mittelgebühr 130,00 Euro 104,00 Euro
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden 185,00 Euro 104,00 Euro
Termin dauert länger als 8 Stunden 240,00 Euro 104,00 Euro
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße 40,00 Euro - 5.000 Euro Gebührenrahmen 30,00 - 290,00 Euro  
Mittelgebühr 160,00 Euro 128,00 Euro
Hauptverhandlung wird entbehrlich zusätzliche Festgebühr 160,00 Euro 128,00 Euro
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von 40,00 Euro - 5.000 Euro droht. Gebührenrahmen 40,00 - 470,00 Euro  
Mittelgebühr 255,00 Euro 204,00 Euro
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden 362,50 Euro 204,00 Euro
Termin dauert länger als 8 Stunden 470,00 Euro 204,00 Euro
Verfahrensgebühr drohende Geldbuße mehr als 5.000 Euro Gebührenrahmen 50,00 - 350,00 Euro  
Mittelgebühr 200,00 Euro 160,00 Euro
Hauptverhandlung wird entbehrlich zusätzliche Festgebühr 200,00 Euro 160,00 Euro
Terminsgebühr für jeden Tag an dem ein Termin in einer Bußgeldsache stattfindet, in der eine Geldbuße von mehr als 5.000 Euro droht. Gebührenrahmen 80 - 560 Euro  
Mittelgebühr 320,00 Euro 256,00 Euro
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden 440 Euro 256,00 Euro
Termin dauert länger als 8 Stunden 560 Euro 256,00 Euro
Verfahren über die Rechtsbeschwerde
Verfahrensgebühr Gebührenrahmen 80,00 - 560,00 Euro  
Mittelgebühr 320,00 Euro 256,00 Euro
Hauptverhandlung wird entbehrlich zusätzliche Festgebühr 320,00 Euro 256,00 Euro
Terminsgebühr Gebührenrahmen 80,00 - 560,00 Euro  
Mittelgebühr 320,00 Euro 256,00 Euro
Termin dauert länger als 5 bis 8 Stunden 440,00 Euro 256,00 Euro
Termin dauert länger als 8 Stunden 560,00 Euro 256,00 Euro

 

 
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