Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

 
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Strafrecht
Gebührentabelle
Honorarvereinbarung Strafrecht


 

Wenn es im Strafverfahren auch um die Einziehung von Tatgegenständen und verwandten Maßnahmen geht, entsteht als zusätzliche Gebühr nach dem Streitwert (Wert der Sache, die eingezogen werden soll) eine 1,0 Verfahrensgebühren.

Soll in dem Prozess über vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten entschieden werden, entsteht in der 1. Instanz eine zusätzliche Gebühr von 2,0 Gebühren Nach dem Streitwert.

 

Soll in dem Prozess über vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten entschieden werden, entsteht in der Berufung- oder Revisionsinstanz eine zusätzliche Gebühr von 2,5 Gebühren Nach dem Streitwert.

Für Beschwerden gegen eine die Instanz abschließende Entscheidung, können 1,5 Verfahrensgebühren entstehen 

 
   

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