Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

 



 

Im öffentlichen Recht wird typischerweise zunächst ein Antrag gestellt und über diesen Entschieden (Verwaltungsverfahren).

In einem 2. Verfahren dem Widerspruchverfahren überprüft die Behörde dann die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung. In Steuersachen wird dieses Widerspruchsverfahren Einspruchsverfahren genannt.

In einem 3. Verfahren dem Gerichtsverfahren überprüfen die zuständigen Gerichte dann den Widerspruchsbescheid (Einspruchsbescheid).

Welche Gebühren im Verwaltungs-, oder Widerspruchsverfahren anfallen, entscheidet sich danach welches Gericht später für die Überprüfung des Widerspruchbescheides zuständig ist.

Man unterscheidet zwischen Verfahren für die das

Verwaltungsgericht  das Sozialgericht oder das Finanzgericht
 für die Überprüfung der Behördenentscheidung zuständig ist.
Manchmal kann die letztinstanzliche Entscheidung auch noch vom Verfassungsgericht überprüft werden.

 

 


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