Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

 
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Zuständig sind die Sozialgerichte für einen Rechtsstreit mit der Krankenkasse, der Rentenversicherung , der Pflegeversicherung, dem Arbeitsamt (Job Center) und dem Sozialamt.

Bei den Gebühren im Sozialrecht handelt es sich um Betragsrahmengebühren. 

Wer einen Beratungsschein hat, braucht für die außergerichtliche Beratung nichts zu zahlen. Wem Prozesskostenhilfe gewährt wurde, braucht für den Prozess die Anwaltsgebühren nicht zahlen. 

Für alle anderen gilt die Mittelgebühr, soweit sich aus dem folgenden nichts anderes ergibt.

Die Tätigkeit beschränkt sich auf eine mündliche Erstberatung
Beratungsgebühr Gebührenrahmen  30,00 - 320,00 Euro
Mittelgebühr 175,00 Euro
Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachten
Gebührenrahmen 50,00 - 550,00 Euro
Mittelgebühr 300,00 Euro
Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren
Geschäftsgebühr Gebührenrahmen 50,00 - 640,00 Euro
Mittelgebühr 345,00 Euro
Für Tätigkeiten, die nicht besonders schwierig oder umfangreich sind  300,00 Euro
Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr Gebührenrahmen  50,00 - 640 Euro
Mittelgebühr 345,00 Euro
Ist ein Verwaltungsverfahren vorausgegangen, wird die dort entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte höchstens zu 175,00 Euro auf die Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren angerechnet.
gerichtliche Tätigkeit
Beantragung von Prozesskostenhilfe, wenn der Antrag abgelehnt wird und der Prozess nicht stattfindet
Verfahrensgebühr Gebührenrahmen 50,00 - 420,00 Euro
Mittelgebühr 235,00 Euro
1. Instanz
Verfahrensgebühr Gebührenrahmen 50,00 - 550,00 Euro
Mittelgebühr 300,00 Euro
Terminsgebühr Gebührenrahmen 50,00 - 510,00 Euro
Mittelgebühr 280,00 Euro
Termin dauert mehr als 5 bis 8 Stunden 395,00 Euro
Termin dauert mehr als 8 Stunden 510,00 Euro
Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr Gebührenrahmen  50,00 - 550,00 Euro
Mittelgebühr 300,00 Euro
Berufung
Verfahrensgebühr Gebührenrahmen 60,00 - 680,00 Euro
Mittelgebühr 370,00 Euro
Terminsgebühr Gebührenrahmen 50,00 - 510,00 Euro
Mittelgebühr 280,00 Euro
Termin dauert mehr als 5 bis 8 Stunden 395,00 Euro
Termin dauert mehr als 8 Stunden 510,00 Euro
Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr Gebührenrahmen  60,00 - 680,00 Euro
Mittelgebühr 370,00 Euro
Revision
Verfahrensgebühr Gebührenrahmen 80,00 - 880,00 Euro
Mittelgebühr 480,00 Euro
Terminsgebühr Gebührenrahmen 80,00 - 830,00 Euro
Mittelgebühr 455,00 Euro
Termin dauert mehr als 5 bis 8 Stunden 642,50 Euro
Termin dauert mehr als 8 Stunden 830,00 Euro
Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr Gebührenrahmen  80,00 - 880,00 Euro
Mittelgebühr 480,00 Euro
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