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Zuständig sind die
Sozialgerichte für einen Rechtsstreit mit der Krankenkasse, der
Rentenversicherung , der Pflegeversicherung, dem Arbeitsamt (Job Center)
und dem Sozialamt.
Bei den Gebühren im Sozialrecht
handelt es sich um Betragsrahmengebühren.
Wer einen Beratungsschein hat,
braucht für die außergerichtliche Beratung nichts zu zahlen. Wem
Prozesskostenhilfe gewährt wurde, braucht für den Prozess die
Anwaltsgebühren nicht zahlen.
Für alle anderen gilt die
Mittelgebühr, soweit sich aus dem folgenden nichts anderes ergibt.
Die
Tätigkeit beschränkt sich auf eine mündliche Erstberatung |
Beratungsgebühr
Gebührenrahmen |
30,00 - 320,00
Euro |
Mittelgebühr |
175,00 Euro |
Ausarbeitung
eines schriftlichen Gutachten |
Gebührenrahmen |
50,00 - 550,00
Euro |
Mittelgebühr |
300,00 Euro |
Verwaltungsverfahren
und Widerspruchsverfahren |
Geschäftsgebühr
Gebührenrahmen |
50,00 - 640,00 Euro |
Mittelgebühr |
345,00 Euro |
Für
Tätigkeiten, die nicht besonders schwierig oder umfangreich
sind |
300,00 Euro |
Einigungsgebühr,
Erledigungsgebühr Gebührenrahmen |
50,00 - 640 Euro |
Mittelgebühr |
345,00 Euro |
Ist
ein Verwaltungsverfahren vorausgegangen, wird die dort entstandene
Geschäftsgebühr zur Hälfte höchstens zu 175,00 Euro auf die
Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren angerechnet. |
gerichtliche
Tätigkeit |
Beantragung
von Prozesskostenhilfe, wenn der Antrag abgelehnt wird und der
Prozess nicht stattfindet |
Verfahrensgebühr
Gebührenrahmen |
50,00 - 420,00
Euro |
Mittelgebühr |
235,00 Euro |
1.
Instanz |
Verfahrensgebühr
Gebührenrahmen |
50,00
- 550,00 Euro |
Mittelgebühr |
300,00
Euro |
Terminsgebühr
Gebührenrahmen |
50,00
- 510,00 Euro |
Mittelgebühr |
280,00
Euro |
Termin
dauert mehr als 5 bis 8 Stunden |
395,00
Euro |
Termin
dauert mehr als 8 Stunden |
510,00
Euro |
Einigungsgebühr,
Erledigungsgebühr Gebührenrahmen |
50,00
- 550,00 Euro |
Mittelgebühr |
300,00
Euro |
Berufung |
Verfahrensgebühr
Gebührenrahmen |
60,00
- 680,00 Euro |
Mittelgebühr |
370,00
Euro |
Terminsgebühr
Gebührenrahmen |
50,00
- 510,00 Euro |
Mittelgebühr |
280,00
Euro |
Termin
dauert mehr als 5 bis 8 Stunden |
395,00
Euro |
Termin
dauert mehr als 8 Stunden |
510,00
Euro |
Einigungsgebühr,
Erledigungsgebühr Gebührenrahmen |
60,00
- 680,00 Euro |
Mittelgebühr |
370,00
Euro |
Revision |
Verfahrensgebühr
Gebührenrahmen |
80,00
- 880,00 Euro |
Mittelgebühr |
480,00
Euro |
Terminsgebühr
Gebührenrahmen |
80,00
- 830,00 Euro |
Mittelgebühr |
455,00
Euro |
Termin
dauert mehr als 5 bis 8 Stunden |
642,50
Euro |
Termin
dauert mehr als 8 Stunden |
830,00
Euro |
Einigungsgebühr,
Erledigungsgebühr Gebührenrahmen |
80,00
- 880,00 Euro |
Mittelgebühr |
480,00
Euro |
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