Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

 



 

Bei Verfahren vor dem Landes-, oder Bundesverfassungsgericht werden die gleichen Gebühren berechnet, wie beim Revisionsverfahren des Rechtsweges, der vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde erschöpft worden sein musste. 

Der Streitwert beträgt mindestens 5.000 Euro!

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