Rechtsanwalt Bernhard Müller | ||
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin | ||
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Bei Verfahren vor dem Landes-, oder Bundesverfassungsgericht werden die gleichen Gebühren berechnet, wie beim Revisionsverfahren des Rechtsweges, der vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde erschöpft worden sein musste. Der Streitwert beträgt mindestens 5.000 Euro! | |
Honorarvereinbarung | ||
Gebühren | ||
öffentliches Recht | ||
Gebührentabelle | ||
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