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Im Verwaltungsrecht entstehen die Gebühren nach dem
Streitwert. In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird ein
Auffangstreitwert von 5.000 Euro angenommen, wenn es keine Anhaltspunkte
für einen höheren oder niedrigeren Streitwert gibt.
Tätigkeit beschränkt sich auf eine einfache Beratung
Beratungsgebühr Gebührenrahmen |
0,1 - 1,0 Gebühren |
Mittelgebühr |
0,55 Gebühren |
Höchstbetrag der Beratungsgebühr wenn der Mandant Verbraucher ist |
190,00 Euro |
Erstellung eines schriftlichen Gutachtens |
1,3 Gebühren |
Mündliche Prüfung der Erfolgsaussicht eines
Rechtsmittels, wenn das Rechtsmittel nicht eingelegt wird
Gebührenrahmen |
0,5 - 1,0 Gebühren |
Mittelgebühr |
0,75 Gebühren |
Gebühren im Verwaltungsverfahren
und im Widerspruchsverfahren |
Geschäftsgebühr Gebührenrahmen |
0,5 - 2,0 Gebühren |
Mittelgebühr |
1,5 Gebühren |
berechnet werden, wenn die Angelegenheit nicht
besonders umfangreich oder schwierig ist |
1,3 Gebühren |
Tätigkeit beschränkt sich auf ein Schreiben
einfacher Art |
0,3 Gebühren |
Einigungsgebühr und Erledigungsgebühr |
1,5 Gebühren |
Wenn eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren
vorausgegangen ist wird die dort entstandene Geschäftsgebühr zur
Hälfte höchstens jedoch mit 0,75 Gebühren auf die
Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren angerechnet. |
Gebühren im Gerichtsverfahren 1. Instanz |
Beantragung von Prozesskostenhilfe, wenn der Antrag
abgelehnt wird und das Gerichtsverfahren nicht statt findet |
1,0 Gebühren |
Verfahrensgebühr |
1,3 Gebühren |
Terminsgebühr |
1,2 Gebühren |
Einigungsgebühr |
1,0 Gebühren |
Gebühren im Berufungsverfahren |
Verfahrensgebühr |
1,6 Gebühren |
Terminsgebühr |
1,2 Gebühren |
Einigungsgebühr |
1,3 Gebühren |
Gebühren im Revisionsverfahren |
Verfahrensgebühr |
1,6 Gebühren |
Terminsgebühr |
1,5 Gebühren |
Einigungsgebühr |
1,3 Gebühren |
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