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Im Verwaltungsrecht entstehen die Gebühren nach dem
Streitwert. In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird ein
Auffangstreitwert von 5.000 Euro angenommen, wenn es keine Anhaltspunkte
für einen höheren oder niedrigeren Streitwert gibt.
| Tätigkeit beschränkt sich auf eine einfache Beratung
Beratungsgebühr Gebührenrahmen |
0,1 - 1,0 Gebühren |
| Mittelgebühr |
0,55 Gebühren |
| Höchstbetrag der Beratungsgebühr wenn der Mandant Verbraucher ist |
190,00 Euro |
| Erstellung eines schriftlichen Gutachtens |
1,3 Gebühren |
| Mündliche Prüfung der Erfolgsaussicht eines
Rechtsmittels, wenn das Rechtsmittel nicht eingelegt wird
Gebührenrahmen |
0,5 - 1,0 Gebühren |
| Mittelgebühr |
0,75 Gebühren |
| Gebühren im Verwaltungsverfahren
und im Widerspruchsverfahren |
| Geschäftsgebühr Gebührenrahmen |
0,5 - 2,0 Gebühren |
| Mittelgebühr |
1,5 Gebühren |
| berechnet werden, wenn die Angelegenheit nicht
besonders umfangreich oder schwierig ist |
1,3 Gebühren |
| Tätigkeit beschränkt sich auf ein Schreiben
einfacher Art |
0,3 Gebühren |
| Einigungsgebühr und Erledigungsgebühr |
1,5 Gebühren |
| Wenn eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren
vorausgegangen ist wird die dort entstandene Geschäftsgebühr zur
Hälfte höchstens jedoch mit 0,75 Gebühren auf die
Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren angerechnet. |
| Gebühren im Gerichtsverfahren 1. Instanz |
| Beantragung von Prozesskostenhilfe, wenn der Antrag
abgelehnt wird und das Gerichtsverfahren nicht statt findet |
1,0 Gebühren |
| Verfahrensgebühr |
1,3 Gebühren |
| Terminsgebühr |
1,2 Gebühren |
| Einigungsgebühr |
1,0 Gebühren |
| Gebühren im Berufungsverfahren |
| Verfahrensgebühr |
1,6 Gebühren |
| Terminsgebühr |
1,2 Gebühren |
| Einigungsgebühr |
1,3 Gebühren |
| Gebühren im Revisionsverfahren |
| Verfahrensgebühr |
1,6 Gebühren |
| Terminsgebühr |
1,5 Gebühren |
| Einigungsgebühr |
1,3 Gebühren |
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