Rechtsanwalt Bernhard Müller

Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

 



 

Die Finanzgerichte sind für das Steuerrecht zuständig.

Für das Besteuerungsverfahren gilt die Steuerberatervergütungsordnung.

Für das Einspruchsverfahren gelten die gleichen Gebühren wie für das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht. Streitwert sind die Steuern, die der Staat von Ihnen haben möchte, Sie aber nicht zahlen wollen oder die Steuern, die Sie zurück haben möchten.

Vor den Finanzgerichten gelten die gleichen Gebühren, wie vor den Verwaltungsgerichten.

 

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